Ob Erstellung eines Gesellschaftsvertrages oder eines Syndikatsvertrages, Anteilsabtretungen, Asset Deals, Beteiligungsverträge und dergleichen – wir beraten Sie in sämtlichen Belangen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.
Wir beraten Sie von der Rechtsformwahl, Neugründung, Gesellschafterveränderungen, Vereinbarung konkreter Vorkaufs- und Aufgriffsmöglichkeiten von Gesellschaftsanteilen bis zur Abwicklung von M&A Transaktionen.
Unsere Expertise im Bereich Gesellschafts- und Unternehmensrecht erstreckt sich insbesondere auch auf Nachfolgethematiken wie die Erstellung von Testamenten und (Unternehmer-) Vorsorgevollmachten sowie die Optimierung des Generationenwechsels im Unternehmen.