Die Übergabe eines Unternehmens – ob im Familienkreis oder an Dritte – weist viele rechtliche Facetten auf, die von unserer Kanzlei umfassend abgedeckt werden können. Wir kümmern uns einerseits um die testamentarische Vorsorge in diesem Bereich und um die Sicherung der Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens durch (Unternehmer-) Vorsorgevollmachten. Andererseits beraten wir Sie bei der gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Optimierung des Generationenwechsels in Ihrem Unternehmen.