Als Gesellschafter einer GmbH möchte man davor geschützt sein, ohne entsprechende Mitbestimmungsrechte einen Neugesellschafter in die Gesellschaft aufnehmen zu müssen und zwar auch im Fall der Insolvenz eines Gesellschafters. In Gesellschaftsverträgen wird daher üblicherweise ein Aufgriffsrecht vorgesehen, wonach der Geschäftsanteil eines insolventen Gesellschafters durch dessen Mitgesellschafter aufgegriffen werden kann…
