Wir sind eine Wirtschaftskanzlei in Linz und im Salzkammergut und betreuen in- und ausländische Unternehmen. Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Vernetzung zwischen Steuerrecht und den sonstigen Rechtsgebieten, sodass wir unser steuerrechtliches Know-How nicht nur unseren Mandanten, sondern auch den sonstigen Beratern anbieten.

Seit dem Inkrafttreten des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023 (GesRÄG 2023) am 01. Jänner 2024, wurde das GmbH-Mindeststammkapital auf EUR 10.000,00 abgesenkt. Folglich beträgt das zur Gründung einer GmbH oder FlexCo zwingend aufzubringende Kapital nunmehr (dauerhaft) EUR 5.000,00.

Die renommierte österreichische Tageszeitung „OÖ-Nachrichten“ hat sich auf der ersten Seite des Wirtschaftsteils (und in ihrer Onlineausgabe) mit der spannenden Frage auseinandergesetzt, wie Hitze aus arbeitsrechtlicher Sicht berücksichtigt werden kann bzw muss, welche rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten vorliegen und was dies für Unternehmen bedeutet.