Nach § 79 Abs 1 des GmbH-Gesetzes ist die Teilung eines Geschäftsanteiles (unter Lebenden) nur dann zulässig, wenn im Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern die Abtretung von Teilen eines Geschäftsanteils gestattet ist.  Fehlt eine solche Bestimmung und wird der Geschäftsanteil dennoch geteilt und ein Teil des Geschäftsanteils übertragen – beispielsweise im Rahmen eines Anteilskaufvertrages – sind die Teilung und Teilübertragung des Geschäftsanteils grundsätzlich unwirksam.

Im November und Dezember fanden für Studenten mehrere großartige Möglichkeiten statt, wertvolle Einblicke und Kontakte in die Rechtsbranche und unsere Kanzlei zu knüpfen.
Wir waren mehrmals an der Johannes Kepler Universität Linz präsent, letztmalig am 11. Dezember beim ELSA Karrieretag. Besonders stolz macht uns, dass wir innerhalb kürzester Zeit bereits an drei Karrieremessen an der JKU teilnehmen konnten.

Am 3.12.2024 durften unsere Kanzleipartnerin Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. und unserer Rechtsanwaltsanwärter Mag. David Heimbuchner, LL.M. im Rahmen der Dienstagsrunden des ÖGSW Club Salzburg einen aufschlussreichen Vortrag zur optimalen Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge halten.

Ab 2024 gelten wesentliche Änderungen im Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG), die die Meldepflichten und die Unternehmensstruktur betreffen. Insbesondere die Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) sowie neue Regelungen für die Meldung von Stiftungen und eine erweiterte automatische Datenübernahme sind hervorzuheben. Unternehmen und deren wirtschaftliche Eigentümer müssen sich auf neue Transparenzvorgaben einstellen, die durch die Geldwäscherichtlinie 2024 (EU 2024/1640) noch verstärkt werden.

Auch die Wirtschaftskammer Oberösterreich schätzt unsere Expertise in Sachen COFAG-Beihilfen. Unser Partner RA Dr. Gerald Waitz, der als ausgewiesener Experte in diesem Gebiet gilt, wurde von der WKO OÖ zu einem Vortrag über dieses Thema eingeladen.

Die Veranstaltung findet am 5.12.2024 um 18 Uhr in den Räumlichkeiten der Wirtschaftskammer in Vöcklabruck statt. Die Einladung richtet sich an Unternehmen und Steuerberater in der Region.

Das EU-KI-Gesetz (KI-VO) stellt ein bahnbrechendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union dar und hat zum Ziel, Innovationen zu fördern und zugleich Risiken zu minimieren. Es legt strenge Regeln für den Einsatz von KI fest, insbesondere in Bereichen, die die Grundrechte, Sicherheit und Ethik betreffen.