Herzlich Willkommen im Team Waitz …
Die kürzlich eingeleitete Abwicklung der COFAG lässt eine Welle von Rückforderungsverfahren befürchten. Darüber haben OÖ. Nachrichten und Kronen Zeitung groß berichtet.
Wir sind eine Wirtschaftskanzlei in Linz und im Salzkammergut und betreuen in- und ausländische Unternehmen. Unser Fokus liegt in den Bereichen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, Restrukturierung, M&A, Immobilienrecht, Familien- und Eherecht, Finanzstrafrecht, Steuerrecht, COFAG-Beihilfen sowie Litigation.
Wir sind eine Wirtschaftskanzlei in Linz und im Salzkammergut und betreuen in- und ausländische Unternehmen. Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Vernetzung zwischen Steuerrecht und den sonstigen Rechtsgebieten, sodass wir unser steuerrechtliches Know-How nicht nur unseren Mandanten, sondern auch den sonstigen Beratern anbieten.
Wir freuen uns sehr, dass unser Team in Linz durch talentierte Sommerpraktikanten verstärkt wird! Herzlich willkommen Jana Mitter, Lea Schachermayr und Gregor Rechberger!
Am Standort Vöcklabruck verstärkt uns Anna Hainbuchner.
Seit diesem Jahr ist unsere Kanzlei stolzer Partner der Jungen Wirtschaft im Bezirk Vöcklabruck.
Aus diesem Grund waren wir natürlich auch beim Sommerfest der JW Bezirk Vöcklabruck vertreten auf dem sich unsere Partner Dr. Gerald Waitz und Mag. Andreas Haselbruner LL.M mit den Mitgliedern, Gästen und Freunden der Jungen Wirtschaft vernetzten.
Seit dem Inkrafttreten des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023 (GesRÄG 2023) am 01. Jänner 2024, wurde das GmbH-Mindeststammkapital auf EUR 10.000,00 abgesenkt. Folglich beträgt das zur Gründung einer GmbH oder FlexCo zwingend aufzubringende Kapital nunmehr (dauerhaft) EUR 5.000,00.
In der neusten Ausgabe des renommierten Journals für Erbrecht und Vermögensnachfolge findet sich auch ein Fachartikel unseres Konzipienten Mag. David Heimbuchner LL.M..
Die renommierte österreichische Tageszeitung „OÖ-Nachrichten“ hat sich auf der ersten Seite des Wirtschaftsteils (und in ihrer Onlineausgabe) mit der spannenden Frage auseinandergesetzt, wie Hitze aus arbeitsrechtlicher Sicht berücksichtigt werden kann bzw muss, welche rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten vorliegen und was dies für Unternehmen bedeutet.
Erstmals wich der OGH in einer Entscheidung über die Geltendmachung von Mietzinsminderungsansprüchen nun von seiner bisherigen Judikaturlinie ab.