Unser Team konnte die Kapitalerhöhung im siebenstelligen Bereich bei einem österreichischen Unternehmen aus dem Energiesektor erfolgreich umsetzen.
Entscheidend war es, die unterschiedlichen Interessen der hohen Anzahl an Gesellschaftern zu berücksichtigen und eine Benachteiligung der Altgesellschafter zu vermeiden. Mittels Beitrittsvertrag zum bereits bestehenden Syndikatsvertrag konnte die Transaktion unkompliziert und unbürokratisch durchgeführt werden.
Da ein Teil der Gesellschafter und Investoren nicht persönlich anwesend sein konnten, wurden von uns entsprechende Spezialvollmachten erstellt. Diese waren nach den jeweiligen Abkommen mit den Herkunftsländern der Gesellschafter und Investoren formgerecht zu unterzeichnen. Im Fall einer Unterzeichnung im Ausland empfiehlt sich oft die Unterzeichnung bei einem österreichischen Konsulat, da so die aufwendige Einholung von Überbeglaubigungen entfallen kann.
Die Kapitalerhöhung konnte beim Firmenbuch trotz der unterschiedlichen zu beachtenden ausländischen Formvorschriften ohne Probleme durchgeführt werden.
Verantwortlich für di Umsetzung des Projekts waren Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. und Mag. Doris Atzmüller.
Gerne unterstützt Sie das Team von Waitz Rechtsanwälte bei allen gesellschaftsrechtlichen Themen in ihrem Unternehmen. Wir helfen Ihnen insbesondere gerne bei der Einhaltung sämtlicher Formerfordernisse. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.