Im neu erschienenen Handbuch „Unternehmen und Vermögensplanung – Ehe und Partnerschaft“ hat unser Kanzleikolleg Mag. David Heimbuchner, LL.M. das Kapitel „Mitwirkung im Erwerb des Ehegatten“ verfasst. Das Werk vereint Beiträge renommierter Vertreter aus Wissenschaft und Praxis und bietet einen umfassenden Überblick zu relevanten Bereichen des Familien- und Gesellschaftsrechts.

Der Beitrag widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen Ehegatten zur Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten verpflichtet sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Bislang hat der Oberste Gerichtshof in insgesamt siebzehn Klauselentscheidungen Bestimmungen aus Mietverträgen im Lichte des Konsumentenschutzgesetzes sowie des § 879 Abs. 3 ABGB überprüft und als unzulässig qualifiziert. Für Vermieter besonders problematisch erwies sich die selektive Aufhebung von Wertsicherungs- und Betriebskostenklauseln.

In der jüngsten Vergangenheit haben sich sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Oberste Gerichtshof mit der Thematik der Wertsicherung neuerlich auseinandersetzen müssen.

Die weite Reise nach Eisenstadt hat unser Konzipient Mag. Lucas Pröll in den letzten Wochen nicht gescheut, um die Interessen unserer Mandanten vor Ort wahrzunehmen.

Wir vertreten mehrere Geschädigte im Skandal rund um die Commerzialbank Mattersburg. Die meisten unserer Klienten sind Menschen wie Du und ich, die ihr Erspartes bei einer kleinen Regionalbank – vermutlich sicher – deponiert hatten. Am 15. Juli 2020 geschah das Unvorstellbare: Die Bank wurde behördlich geschlossen und ging in Konkurs.

Bahnbrechende Entscheidung im Baurecht erwirkt:
Wir konnten aber nunmehr vor dem Landesverwaltungsgericht erfolgreich darlegen, dass die Nutzung zwar als widmungswidrig anzusehen ist, dies aber saniert werden kann. Wir haben damit eine der ersten positiven Entscheidungen gestützt auf den 2021 neu geschaffenen § 49a OÖ BauO erwirkt. Neu ist nun überhaupt, dass auch eine andere als nach dem Raumordnungsgesetz vorgesehene Nutzung durch Zeitablauf von 25 Jahren geheilt werden kann.

Die Lacher Gruppe ist ein Familien- bzw. traditionsgeführtes Maschinenbauunternehmen mit über 50 Jahren Erfahrung in der CNC-Lohnfertigung, Drehen, Fräsen und Baugruppenmontage. Das Unternehmen investiert laufend in neue Technologien, womit es sich als innovativer Komplettanbieter im Maschinenbau etabliert hat.

Die voestalpine Camtec GmbH ist ein führendes Unternehmen in der Herstellung von Schiebern und wartungsfreien Gleitelementen und beliefert vor allem die Automobil- und Automobilzulieferer-, aber auch die Maschinenbauindustrie.

Die Änderungen zum Grunderwerbsteuergesetz treten mit 1. Juli 2025 in Kraft. Sofern Sie noch Beratungs- und Handlungsbedarf haben, stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

BBG 2025 1

1.  Was wird konkret verschärft?

Das BBG 2025 bringt umfassende Änderungen bei der Grunderwerbsteuer (GrESt), im Bereich der Anteilsvereinigungen:

Gesellschafterwechsel NEU (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG)
Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft (bis dato: nur Personengesellschaft)
Übergang von mindestens 75 % der Anteile (bis dato: 95 % der Anteile)
Beobachtungszeitraum: 7 Jahre (bis dato: 5 Jahre)
Nur unmittelbare Anteilsübertragungen betroffen (keine Veränderung)
Nur Gesellschafterwechsel betroffen (dh Anteilsübertragungen Gesellschafter untereinander nicht betroffen – Achtung: Anteilsvereinigung)
Grundstücksbezogene Betrachtungsweise (dh auf jedes Grundstück abzustellen)
Nicht: börsennotierte Gesellschaften, eigene Anteile (aber: werden bei der prozentuellen Anteilsberechnung nicht mit eingerechnet)
Steuerschuldner: grundstücksbesitzende Gesellschaft