Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH hat die Einbringung eines nicht protokollierten Einzelunternehmens in eine dafür neu gegründete GmbH erfolgreich begleitet.
Vor Durchführung der Umgründung wurde ein nicht protokolliertes Einzelunternehmen betrieben, welches nunmehr als GmbH weitergeführt werden sollte.
Zur Erreichung dieses Ziels wurde zunächst eine GmbH gegründet und im Anschluss daran das Einzelunternehmen mit den zuvor definierten Vermögenswerten samt der bei ihm beschäftigten Mitarbeiter in die neu gegründete GmbH unter Anwendung des Art III UmgrStG steuerneutral eingebracht.
Eine solche Einbringung erfolgt im Wege der Einzelrechtsnachfolge, weshalb das Vermögen, welches auf die neu gegründete GmbH übergehen und welches beim Inhaber des Einzelunternehmens zurückbleiben soll, stets präzise zu definieren ist. Das Einzelunternehmen erlischt automatisch und es kommt zur Fortführung des Betriebes durch die übernehmende GmbH.
Sowohl die Gründung der GmbH als auch die unmittelbar darauffolgende Einbringung des Einzelunternehmens in diese konnten erfolgreich durchgeführt werden.
Haben auch Sie die Umgründung Ihres Unternehmens geplant oder sind Sie mit gesellschaftsrechtlichen Fragen konfrontiert? Das Team der Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH steht Ihnen gerne zur Seite! Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von der Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.