Oftmals wird durch Straftaten, welche mit der Eröffnung oder der Durchführung des Insolvenzverfahrens eines Unternehmens oder einer natürlichen Person in Verbindung stehen, den Gläubigern ein nicht unwesentlicher Vermögensnachteil zugefügt. In diesem Bereich kommt Ihnen unsere Verbindung von insolvenz- und wirtschaftsstrafrechtlichem Know-How zum Vorteil. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung und Geltendmachung von sämtlichen Gläubigeransprüchen in Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Straftaten. Durch unsere Spezialisierung in diesem Bereich des Insolvenzverfahrens können Sie auf unsere Expertise zählen.