Die Kapitalerhöhung bei einem österreichischen Start-Up Unternehmen mit ausländischen Investoren wurde von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH erfolgreich umgesetzt.
Entscheidend war einerseits den Verwässerungsschutz für den Mehrheits-Gesellschafter-Geschäftsführer zu sichern und andererseits die praktische Durchführbarkeit aufgrund der Teilnahme von ausländischen Investoren zu ermöglichen. Für die Unterfertigung der Übernahmeerklärung, die als Notariatsakt zu errichten ist, und die Abhaltung der Generalversammlung in Österreich wurden zweisprachige (deutsch/englisch) Spezialvollmachten der ausländischen Investoren erstellt. Im Hinblick auf die Unterfertigung der Spezialvollmachen waren zudem die jeweiligen Formvorschriften für die Anerkennung von im Ausland notariell beglaubigten Dokumenten in Österreich zu beachten.
Die Kapitalerhöhung konnte beim Firmenbuch ohne Verbesserungsverfahren durchgeführt wurden.
Gerne unterstützt Sie das Team der Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH auch bei allen gesellschaftsrechtlichen Themen in ihrem Unternehmen. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
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