Die Änderungen zum Grunderwerbsteuergesetz treten mit 1. Juli 2025 in Kraft. Sofern Sie noch Beratungs- und Handlungsbedarf haben, stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
BBG 2025 1
1. Was wird konkret verschärft?
Das BBG 2025 bringt umfassende Änderungen bei der Grunderwerbsteuer (GrESt), im Bereich der Anteilsvereinigungen:
Gesellschafterwechsel NEU (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG)
Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft (bis dato: nur Personengesellschaft)
Übergang von mindestens 75 % der Anteile (bis dato: 95 % der Anteile)
Beobachtungszeitraum: 7 Jahre (bis dato: 5 Jahre)
Nur unmittelbare Anteilsübertragungen betroffen (keine Veränderung)
Nur Gesellschafterwechsel betroffen (dh Anteilsübertragungen Gesellschafter untereinander nicht betroffen – Achtung: Anteilsvereinigung)
Grundstücksbezogene Betrachtungsweise (dh auf jedes Grundstück abzustellen)
Nicht: börsennotierte Gesellschaften, eigene Anteile (aber: werden bei der prozentuellen Anteilsberechnung nicht mit eingerechnet)
Steuerschuldner: grundstücksbesitzende Gesellschaft