Medienbericht über Prozesserfolg von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte

Bahnbrechende Entscheidung im Baurecht erwirkt

Groß war die Aufregung in Bad Goisern, als Privateigentümern in einem Konflikt mit einem Hotelbetreiber die Nutzung ihrer Wohnungen als Freizeit- oder Hauptwohnsitz untersagt werden sollte. Diese hatten bereits in den 1970er Jahren Wohnungen eines gescheiterten Hotelprojekts erworben. Als problematisch stellte sich nunmehr die Widmung zur rein touristischen Nutzung heraus.

„Wir konnten aber nunmehr vor dem Landesverwaltungsgericht erfolgreich darlegen, dass die Nutzung zwar als widmungswidrig anzusehen ist, dies aber saniert werden kann. Wir haben damit eine der ersten positiven Entscheidungen gestützt auf den 2021 neu geschaffenen § 49a OÖ BauO erwirkt. Neu ist nun überhaupt, dass auch eine andere als nach dem Raumordnungsgesetz vorgesehene Nutzung durch Zeitablauf von 25 Jahren geheilt werden kann“ erläutert unser Partner RA Mag. Andreas Haselbruner LL.M., der unser Team Baurecht leitet und die positive Entscheidung erwirken konnte.

Sowohl die mediale Öffentlichkeit als auch der für Wohnbau zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner begrüßten diese Entscheidung (Link Kronen Zeitung).

„Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für die Eigentümer der Liegenschaft und zeigt auf, dass der Anwendungsbereich des § 49a OÖ BauO hervorragend geeignet ist, der Realität entsprechende Nutzungen, die seit mehr als 25 Jahren bestehen, auch dem Rechtsbestand anzugleichen“, freut sich Haselbruner.

 

Waitz Haselbruner Rechtsanwälte berät und vertritt mit ihren Spezialisten in baurechtlichen Angelegenheiten in öffentlich-rechtlichen und zivilgerichtlichen Verfahren und betreut Liegenschafstransaktionen sowie Bauträgerprojekte.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.