Seit dem Inkrafttreten des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023 (GesRÄG 2023) am 01. Jänner 2024, wurde das GmbH-Mindeststammkapital auf EUR 10.000,00 abgesenkt. Folglich beträgt das zur Gründung einer GmbH oder FlexCo zwingend aufzubringende Kapital nunmehr (dauerhaft) EUR 5.000,00.

Die renommierte österreichische Tageszeitung „OÖ-Nachrichten“ hat sich auf der ersten Seite des Wirtschaftsteils (und in ihrer Onlineausgabe) mit der spannenden Frage auseinandergesetzt, wie Hitze aus arbeitsrechtlicher Sicht berücksichtigt werden kann bzw muss, welche rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten vorliegen und was dies für Unternehmen bedeutet.

Wir bedanken uns beim ÖGSW, allen voran Monika Kastenhofer und Sabine Kosterski, dass unsere Partnerin Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer LL.M. die Möglichkeit hatte in Geinberg zwei Tage mit Steuerberatern die optimale Rechtsformwahl sowie die verschiedenen Möglichkeiten der Umgründung zu diskutieren und analysieren.

Wir gratulieren unserem Konzipienten Mag. David Heimbuchner, LL.M. ganz herzlich zum Abschluss seines Universitätslehrgangs „Familienunternehmen und Vermögensplanung“ mit Auszeichnung. Durch diesen Universitätslehrgang konnte er sein fundiertes Wissen am Schnittpunkt von Wirtschaft, Familie und Private Wealth Management vertiefen und erweitern.

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Wir, Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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