Bislang hat der Oberste Gerichtshof in insgesamt siebzehn Klauselentscheidungen Bestimmungen aus Mietverträgen im Lichte des Konsumentenschutzgesetzes sowie des § 879 Abs. 3 ABGB überprüft und als unzulässig qualifiziert. Für Vermieter besonders problematisch erwies sich die selektive Aufhebung von Wertsicherungs- und Betriebskostenklauseln.
In der jüngsten Vergangenheit haben sich sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Oberste Gerichtshof mit der Thematik der Wertsicherung neuerlich auseinandersetzen müssen.