Beim ÖGSW UNTERNEHMENS- UND VERMÖGENSNACHFOLGE OPTIMAL GESTALTEN
erhalten Sie Informationen aus erster Hand. An einem Halbtag bekommen Sie einen Überblick über Neuerungen, können
sich zu den Top-Themen informieren und Fragen an unsere Vortragenden stellen. Nützen Sie auch die Gelegenheit, sich
zu vernetzen und mit Kolleg:innen und Vortragenden aktuelle Herausforderungen zu diskutieren.

Nach § 79 Abs 1 des GmbH-Gesetzes ist die Teilung eines Geschäftsanteiles (unter Lebenden) nur dann zulässig, wenn im Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern die Abtretung von Teilen eines Geschäftsanteils gestattet ist.  Fehlt eine solche Bestimmung und wird der Geschäftsanteil dennoch geteilt und ein Teil des Geschäftsanteils übertragen – beispielsweise im Rahmen eines Anteilskaufvertrages – sind die Teilung und Teilübertragung des Geschäftsanteils grundsätzlich unwirksam.

Im November und Dezember fanden für Studenten mehrere großartige Möglichkeiten statt, wertvolle Einblicke und Kontakte in die Rechtsbranche und unsere Kanzlei zu knüpfen.
Wir waren mehrmals an der Johannes Kepler Universität Linz präsent, letztmalig am 11. Dezember beim ELSA Karrieretag. Besonders stolz macht uns, dass wir innerhalb kürzester Zeit bereits an drei Karrieremessen an der JKU teilnehmen konnten.

Am 3.12.2024 durften unsere Kanzleipartnerin Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. und unserer Rechtsanwaltsanwärter Mag. David Heimbuchner, LL.M. im Rahmen der Dienstagsrunden des ÖGSW Club Salzburg einen aufschlussreichen Vortrag zur optimalen Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge halten.

Ab 2024 gelten wesentliche Änderungen im Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG), die die Meldepflichten und die Unternehmensstruktur betreffen. Insbesondere die Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) sowie neue Regelungen für die Meldung von Stiftungen und eine erweiterte automatische Datenübernahme sind hervorzuheben. Unternehmen und deren wirtschaftliche Eigentümer müssen sich auf neue Transparenzvorgaben einstellen, die durch die Geldwäscherichtlinie 2024 (EU 2024/1640) noch verstärkt werden.

Datenschutz
Wir, Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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