Wirtschaftskammer Wien unterstützt Waitz Haselbruner Rechtsanwälte

COFAG-Beihilfen: Musterklage für Gastronomiebetrieb eingebracht

 

Wir vertreten ein renommiertes Wiener Gastronomieunternehmen, dem COFAG-Beihilfen vorenthalten werden – aus unserer Sicht zu Unrecht. Derartige Beihilfen können nur vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden. Da die Rechtschutzversicherungen für derartige Prozesse generell keine Kostenübernahme gewähren, müssen sich die betroffenen Unternehmen im Klagsfall auch mit dem Thema der Prozesskosten auseinandersetzen.

Bei einer Vielzahl dieser Verfahren geht es um ähnliche Rechtsfragen. Daher hat sich die Wirtschaftskammer Wien entschlossen, für einzelne Musterprozesse insgesamt EUR 5 Mio. an Prozesskostenübernahme zur Verfügung zu stellen.

Gemeinsam mit unserer Klientin konnten wir die Wirtschaftskammer dafür gewinnen, für das Verfahren unserer Mandantin Kostendeckung zu gewähren. Gegenstand der Klage ist die Geltendmachung von Beihilfen aus dem Bereich Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus.

„Das Besondere an diesem Fall ist, dass das Lokal unserer Klientin ganz kurz vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie eröffnet wurde – und dann gleich wieder geschlossen werden musste. Im Jahr 2019, das als Referenz für die Berechnungen der Beihilfen herangezogen wird, konnten aufgrund von Bauarbeiten zur Vorbereitung des Geschäftsbetriebs noch keine Umsätze erwirtschaftet werden. Daher ist rechnerisch per se kein Umsatzrückgang darstellbar. Trotzdem war unsere Klientin durch die Pandemie beeinträchtigt, weil ihr dadurch Umsätze im Jahr 2020 entgangen sind, die ohne Pandemie erwirtschaftet werden hätten können.

Wir plädieren hier für eine analoge Anwendung einer Planungsrechnung, also dass als Maßstab jene Umsätze herangezogen werden, die ohne Pandemie zu erwarten gewesen wären“, erläutert unser Partner RA Dr. Gerald Waitz, der eine Vielzahl von Unternehmen und deren Steuerberater beim Thema COFAG-Beihilfen vertritt.

Eine erste Tendenz in der Judikatur des OGH ist bereits erkennbar, wonach das Höchstgericht dieser Argumentation durchaus etwas abgewinnen kann.

„Ich bin zuversichtlich, dass wir unserer Klientin doch noch zur Auszahlung der Beihilfe verhelfen können, so wie uns das auch schon bei einer Reihe anderer Unternehmen gelungen ist. Ein großes Lob auch an die Wirtschaftskammer Wien für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Fall, die Kostendeckung hält unserer Mandantschaft den Rücken frei“, so Waitz.

 

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen. Bildcopyright ©steil.media