Weiteres Urteil in Causa Commerzialbank Mattersburg: Neues Gutachten bringt Hoffnung für Geschädigte

Die weite Reise nach Eisenstadt hat unser Konzipient Mag. Lucas Pröll in den letzten Wochen nicht gescheut, um die Interessen unserer Mandanten vor Ort wahrzunehmen.

Wir vertreten mehrere Geschädigte im Skandal rund um die Commerzialbank Mattersburg. Die meisten unserer Klienten sind Menschen wie Du und ich, die ihr Erspartes bei einer kleinen Regionalbank – vermutlich sicher – deponiert hatten. Am 15. Juli 2020 geschah das Unvorstellbare: Die Bank wurde behördlich geschlossen und ging in Konkurs.

Seitdem kämpfen wir an der Seite unserer Mandanten für deren Recht. Keiner will es gewesen sein: Nicht die Republik Österreich, deren Finanzmarktaufsicht und Staatsanwaltschaft bereits im Jahr 2015 eine detaillierte Whistleblower Anzeige ignoriert haben. Nicht die Wirtschaftsprüfungsfirma, die laut deren eigener Aufsichtsbehörde uneingeschränkte Bestätigungsvermerke ausgestellt hat, noch bevor (!) die Prüfung wesentlicher Bereiche überhaupt abgeschlossen war.

Es laufen eine Reihe von Strafverfahren. Wir gehen jedem Hinweis nach, werten alle Informationen aus, die wir im Zuge unserer Verfahrensbeteiligungen durch Akteneinsicht erhalten und werden nicht aufgeben, bis wir für unsere Klienten ausreichend Beweismittel zusammengetragen haben, um aufzudecken, wer weggeschaut hat, wo er hinsehen hätte müssen und wer für den Schaden unserer Klienten einzustehen hat.

Gar schauderhafte Details hat das jüngste Verfahren am LG Eisenstadt zu Tage gebracht. Zwei regionale Unternehmer hatten gemeinsam mit Martin Pucher die Bank als Selbstbedienungsladen missbraucht und der Bank Bargeld und Kredite in Millionenhöhe für ihre bereits zahlungsunfähigen Unternehmen abgeluchst. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil: Unbedingte Haftstrafen von jeweils 3 Jahren und 8 Monaten.

Auch in diesem Verfahren haben wir wichtige Erkenntnisse für die Begründung erfolgversprechender Haftungsansprüche gewonnen. Ein Gutachten bestätigt nämlich mittlerweile, dass die Bank bereits 1999 (!) zahlungsunfähig war. „Aus unserer Sicht könnte dies ein vielversprechender neuer Ansatz sein. Denn jene gesetzlichen Bestimmungen, welche die Haftung der Republik Österreich bei Aufsichtsversagen im Bankenbereich de facto ausschließen, waren zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten. Wir prüfen daher derzeit, ob wir die Republik Österreich doch noch für das kapitale Versagen bei der Beaufsichtigung der Commerzialbank Mattersburg haftbar machen können“, erläutert unser Partner RA Dr. Gerald Waitz, der gemeinsam mit seinem Team die Geschädigten vertritt.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen. Bildcopyright ©steil.media

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