Endlich: Richtlinien zur Sanierung der COFAG-Spätanträge erlassen

Endlich: Heute wurden die Richtlinien zur Sanierung der COFAG – Spätanträge erlassen. Damit soll es Unternehmen ermöglicht werden, bisher nicht genehmigte COFAG-Beihilfen, die nach dem 30.06.2022 beantragt wurden, noch genehmigen zu lassen. Die Anträge sollen bereits ab kommenden Montag, 4.12., möglich sein.

Weitere Infos folgen, hier geht’s zu den Spätantragsrichtlinien: Link

Wir beraten Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der COFAG. Ihre Ansprechpartner: Dr. Gerald Waitz und Mag. Kathrin Brückl

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