Die Staatsanwaltschaft Wien führt derzeit (zu GZ 711 ST 6/25 p) ein Ermittlungsverfahren gegen einen suspendierten österreichischen Polizisten.
Dieser soll einem Dritten laut Zustellverständigung im Strafverfahren am 4.3.2020 in Wien als Beamter des Bundesministeriums für Inneres ein nicht allgemein zugängliches, und der Geheimhaltung unterliegendes elektronisches Gesamtpersonalverzeichnis des Bundesministeriums für Inneres zum Stichtag 01.02.2018 übermittelt haben, welches personenbezogene (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, akademischer Grad, Amtstitel, Berufstitel, Geschlecht) sowie dienst- und besoldungsrechtliche Daten von allen gesamt 36.368 Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres enthielt.
Es ist daher davon auszugehen, dass ein massives Datenleck im österreichischen Innenministerium zehntausende Personen betreffen könnte.
Nach derzeit bekannter Verdachtslage sollen personenbezogene Daten von insgesamt rund 36.000 Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres unrechtmäßig weitergegeben worden sein. Betroffen sind daher potenziell alle (zum Stichtag 01.02.2018) Beschäftigen des BMI, also insbesondere
- Polizeibedienstete
- Staatsschutz- und Ermittlungsorgane
- Verwaltungsmitarbeiter
Die – laut Verdachtslage – unrechtmäßig weitergegebenen Daten umfassen unter anderem Namen, Geburtsdaten sowie dienstliche Informationen. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, würde dies einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre und Sicherheit der Betroffenen darstellen.
Betroffen sind sämtliche Personen, die im relevanten Zeitraum als Bedienstete des Innenministeriums geführt wurden.
Allen Betroffenen kommen im gegenständlichen Ermittlungsverfahren umfangreiche Opferrechte (§ 66 ff StPO) zu. Die relevantesten davon sind der Anschluss am Ermittlungs- und Strafverfahren als sogenannte Privatbeteiligte (§ 67 StPO), denen (unter anderem) ein Akteneinsichts- und Teilnahmerecht gewährt wird. Alle Opfer können (und sollten sich unserer Empfehlung nach) anwaltliche vertreten lassen.
Zudem kann ein erlittener (immaterieller) Schaden, insbesondere aufgrund einer etwaigen Verletzung personenbezogener Daten iSd DSGVO, im Strafverfahren im Wege der Privatbeteiligung geltend gemacht werden.
Wichtig dabei ist: die betroffenen Personen müssen selbst bzw. über ihre gewählte Rechtsvertretung aktiv werden, ansonsten werden die gesetzlichen Opferrechte nicht gewahrt.
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:
- Prüfung Ihrer Betroffenheit
- Wahrung sämtlicher Fristen
- Anschluss als Privatbeteiligter / Opfervertretung im Strafverfahren
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Strategische Begleitung
Wir laden alle potenziell Geschädigten ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um ihre Rechte zu prüfen und zu sichern. Sollten Sie von diesem Datenleck betroffen sein bzw. unsicher sein, ob Sie betroffen sind, können wir Ihnen eine unverzügliche und unverbindliche Ersteinschätzung anbieten. Im Rahmen dieser Ersteinschätzung werden wir Ihnen Ihre rechtlichen Optionen aufzeigen und – nach einer etwaigen Beauftragung – gerne für Sie tätig werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligte.
Als Ansprechpartner steht Ihnen RA Mag. Stefan Paschinger-Ecker unter Tel. +43 / 732 / 773702 oder datenleck@whr.at gerne zur Verfügung.

