Ab 2024 gelten wesentliche Änderungen im Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG), die die Meldepflichten und die Unternehmensstruktur betreffen. Insbesondere die Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) sowie neue Regelungen für die Meldung von Stiftungen und eine erweiterte automatische Datenübernahme sind hervorzuheben. Unternehmen und deren wirtschaftliche Eigentümer müssen sich auf neue Transparenzvorgaben einstellen, die durch die Geldwäscherichtlinie 2024 (EU 2024/1640) noch verstärkt werden.










