Freispruch im COFAG-Betrugsprozess 

Die COFAG-Rückforderungen sind derzeit ein heißes Thema. Immer öfter schlagen solche Fälle auch bei der Staatsanwaltschaft auf.

Einem erfolgreichen Unternehmer aus der Eventbranche wurde jetzt vorgeworfen, er habe mit bewusst falschen Angaben Förderungen erschlichen.

Natürlich hatte der Klient die Förderungen zurückbezahlt, nachdem der Fehler aufgefallen war – aber leider für eine tätige Reue zu spät.

Die Anklage: Schwerer Betrug – Strafdrohung bis zu 10 Jahre Haft!

Einen Teil der Förderungen hatte unser Klient selbst beantragt. Dazu konnte Gerald Waitz den Schöffensenat davon überzeugen, dass das juristische Kauderwelsch im Antragsformular für einen juristischen Laien völlig unverständlich war – also Vorsatz ausgeschlossen.

Der Rest wurde vom Steuerberater beantragt. Wir konnten darlegen, dass es sich um einen Irrtum handelte, aber kein Beweis dafür vorliegt, dass der Mandant die unrichtige Angabe angeordnet oder freigegeben habe.

Das Ergebnis: Freispruch auf der ganzen Linie.

Ein besonderer Dank gilt auch unserem Kanzleipartner Stefan Paschinger-Ecker für die hervorragende Zusammenarbeit und die Unterstützung in der Hauptverhandlung.

„Herr Doktor, Ihr Plädoyer war wie im Film …“ – und das noch dazu mit Happy End. Dieses Lob des Mandanten nach der Hauptverhandlung habe ihn am meisten gefreut, so Gerald Waitz.

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Wir, Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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