Viele Unternehmen kämpfen noch mit den Nachwirkungen der massiven Umsatzrückgänge während der Pandemie. Die zum Ausgleich geschaffenen Förderungen wurden häufig verweigert.
Vor einer Klage gegen den scheinbar übermächtigen Gegner Republik Österreich sind viele aus Kostengründen zurückgeschreckt.
Mut macht aber jetzt ein brandaktuelles rechtskräftiges Urteil des OLG Wien, das wir erstritten haben.
Ein bekannter Immobilienentwickler wollte in Wien ein Großprojekt von private auf touristische Nutzung umbauen. Durch COVID kam es zu massiven Bauverzögerungen und monatelangen Umsatzausfällen.
Die COFAG akzeptierte nicht, dass unser Klient den Umsatzausfall mit einer Planungsrechnung belegte, die darstellte, welchen Umsatz er ohne Pandemie erzielt hätte.
Es ist uns mit unserem Expertenwissen zu COFAG-Förderungen gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Förderung doch ausgezahlt werden muss. Das OLG Wien hat dieses Urteil nunmehr bestätigt und so gut begründet, dass die Republik auf eine Revision verzichtet hat.
Also: Keine Angst vor scheinbar übermächtigen Gegnern! Unsere Klientin wurde für ihren Mut mit einer Förderung im mittleren sechsstelligen Bereich belohnt, die auch schon ausbezahlt wurde.
Und wir sehen das als Ansporn in einer Reihe weiterer Verfahren, in denen wir Klienten zu ähnlichen COFAG Themen vertreten.

