Die Firma besitzt als Name eines Unternehmens in Österreich besonderen gesetzlichen Schutz. Am Markt tauchen immer wieder Firmen auf, die mit einer bekannten Firma verwechselt werden können. Teilweise wird auch versucht, sich in unlauterer Weise an den Namen eines bekannten Unternehmens „anzuhängen“.
„Ein rascher und effektiver Schutz ist für die betroffenen Unternehmen ganz wichtig, um derartigen Trittbrettfahrern sofort den Wind aus den Segeln zu nehmen“, erklärt unser für Immaterialgüterrecht zuständige Partner Dr. Gerald Waitz, der kürzlich für einen Klienten derartige Ansprüche erfolgreich durchsetzen konnte.
Im vorliegenden Fall betreibt ein internationaler Großkonzern in Österreich eine Tochtergesellschaft, die in ihrer Firma das äußerst bekannte Firmenschlagwort des Konzerns führt. Ein im Jahr 2021 in Österreich gegründetes Unternehmen, das im selben Geschäftszweig tätig ist, verwendete dieses Firmenschlagwort ebenfalls in seiner Firma.
„Wir haben uns insbesondere auf §9 UWG berufen und die sofortige Unterlassung und damit Änderung der konkurrierenden Firma verlangt. Demnach kann jemand, der eine Firma befugter Weise verwendet (Priorität), einem anderen den zur Verwechslung geeigneten Gebrauch der Firma untersagen“, erläutert Waitz.
Die Gegenseite habe damit argumentiert, dass dieses Kennzeichen als Firmenbestandteil bereits von anderen Unternehmen gebraucht worden sei, bevor die Klientin überhaupt geründet wurde. „Darauf kommt es aber nicht an. Nach ständiger Judikatur steht die Priorität im Verhältnis zwischen konkurrierenden Unternehmen demjenigen zu, welches das Kennzeichen zuerst befugt als Bestandteil der Firma verwendet hat – selbst wenn es davor schon irgendjemand anderer in Verwendung hatte“, so Waitz.
Nachdem die Firma unserer Klientin bereits 2006 im Firmenbuch eingetragen worden war, die konkurrierende Firma jedoch erst 2021, konnte unsere Klientin eindeutig die Priorität für sich in Anspruch nehmen.
Die Gegenseite unterwarf sich schlussendlich der Forderung auf Unterlassung und hat die Firma mittlerweile geändert.
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