Wenn eine Gesellschaft aufgrund erfolgreicher Investoreneinstiege immer mehr Gesellschafter bekommt, ist die Rechtsform der GmbH zu überdenken. Unsere Mandanten haben sich für die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft entschieden.
Die Vorteile der Umwandlung sind, dass die Aktiengesellschaft besser auf einen großen Gesellschafterkreis ausgelegt ist als die GmbH. Beispielsweise greifen die Aktionäre nicht in das operative Geschehen der Gesellschaft ein. Für die Kontrolle des Vorstands ist in der Aktiengesellschaft ausschließlich der Aufsichtsrat verantwortlich.
Darüber hinaus ist die Gesellschaft nun bestens für einen späteren Börsegang vorbereitet.
In unserem Fall lag eine besondere Herausforderung darin, dass die Gesellschafter weltweit verstreut sind. Es mussten daher Spezialvollmachten erstellt und mit den entsprechenden länderspezifischen Beglaubigungen und Überbeglaubigungen versehen werden.
Auch eine Neufassung des Gesellschafts- und Syndikatsvertrages war erforderlich, um diese an die aktienrechtlichen Bestimmungen anzupassen. Dabei galt es, die Interessen der Aktionäre zu wahren, aber gleichzeitig die notwendigen Freiheiten für die Vorstände im operativen Geschäft zu schaffen.
Zuständig für die Umwandlung waren unsere Partnerin Mag. Doris Atzmüller und Mag. Martina Kovacevic. Sie sind Experten im Bereich M&A und Gesellschaftsrecht.
Mag. Doris Atzmüller Mag. Martina Kovacevic
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