Mit 1. Jänner 2024 trat in Umsetzung der EU-Digitalisierungs-Richtlinie das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDigG 2023) in Kraft. Regelungsinhalt ist der Ausschluss von Personen zur Besetzung einer Funktion als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied (Disqualifikation), im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung aufgrund der Begehung eines wirtschaftsnahen Deliktes.
