Mit 1. Jänner 2024 trat in Umsetzung der EU-Digitalisierungs-Richtlinie das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDigG 2023) in Kraft. Regelungsinhalt ist der Ausschluss von Personen zur Besetzung einer Funktion als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied (Disqualifikation), im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung aufgrund der Begehung eines wirtschaftsnahen Deliktes.

Eine renommierten Wiener Steuerberatungskanzlei war von einer ehemaligen Klientin auf Schadenersatz in Höhe von über EUR 180.000.- geklagt worden. Die Klägerin hatte im Jahr 2000 ihr Einzelunternehmen in eine neu gegründete GmbH eingebracht und dabei eine unbare Entnahme in Höhe von umgerechnet EUR 1,672 Mio. getätigt, wobei sie damals noch von einer anderen Steuerberatungskanzlei beraten wurde.