Nach wie vor ist das Thema „Mietzinsminderung im Zusammenhang mit Covid-19“ sowohl für Juristen als auch Vermieter und Mieter ein viel diskutiertes und aktuelles Thema. Nunmehr hat sich auch der OGH erneut mit diesem Thema auseinandergesetzt, und zwar im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Liefer- und/oder Abholservices.
Die wesentlichen Punkte der neuen OGH-Entscheidung dürfen wir für Sie kurz zusammenfassen:..
