Im Jahr 2021 wurden von unserer Kanzlei bereits zahlreiche Liegenschaftstransaktionen begleitet und durchgeführt. Bei der letzten Transaktion handelte es sich um den Verkauf einer Betriebsliegenschaft, bei denen Waitz Rechtsanwälte die Verkäuferin beraten hat. Im Vorfeld wurde eine steueroptimale Struktur geschaffen, in dem die noch nicht bebaute Liegenschaft in eine Personengesellschaft eingelegt wurde. Bei dieser Transaktion waren verschiedenste Experten unserer Kanzlei tätig (Steuerrecht, Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, M&A Recht).
Ob als Berater des Käufers oder Verkäufers – es ist uns immer wichtig, die Präferenzen unserer Klienten durchzusetzen und dennoch die richtige Balance zwischen den einzelnen Interessen der Parteien zu finden.
Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass sowohl bei Transaktionen im unternehmerischen Bereich als auch zwischen Privaten – neben der gesicherten treuhändigen Abwicklung der Kaufpreiszahlung – das Thema Gewährleistung für die Parteien häufig im Vordergrund steht. Empfehlenswert ist hier bei Betriebsliegenschaften beispielsweise auch eine vorhergehende Environmental Due Diligence, um sich im Hinblick auf Altlasten und Kontaminierungen weitestgehend abzusichern. Auch die vorab zu führenden Konversationen mit etwaigen Pfandgläubigern (Banken) zur Lastenfreistellung der Liegenschaft sind aus unserer Sicht besonders wichtig, um den Parteien hier Sicherheit zu verschaffen.
Unsere langjährige Erfahrung hat uns zudem gelehrt: Je mehr im Vorfeld geprüft und abgeklärt wird, desto schneller und zufriedenstellender können die Vertragsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden.
Unsere Experten Dr. Gerald Waitz und Mag. Sophie Stürmer im Bereich Liegenschaftsrecht und Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. sowie Mag. Doris Atzmüller im Tax- und M&A Bereich unterstützen Sie gerne. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.