New Deal: Drei Finanzierungsrunden in unterschiedlichen Branchen

Drei unterschiedliche Investments – Waitz Rechtsanwälte stets auf Seiten der Investoren– wurden erfolgreich abgeschlossen:

  • Gemeinsame Gründung eines Start-ups mit Kapitalgebern und Founder im Bereich Nahrungsmittelproduktion
  • Wandeldarlehen für ein Start-up im Bereich Elektronik
  • Kauf von Anteilen an einem Start-up mit Verpflichtung eines Kapitalzuschusses im Bereich Social Media

„Waitz Rechtsanwälte war bei den Investments für verschiedene Investoren beratend tätig. Gerade die Finanzierung von Unternehmen ist extrem spannend und man sieht bei diesen Investments wie unterschiedlich die Art und Weise sein kann. Wichtig ist bei allen Investments, dass die Investoren entsprechend abgesichert sind, die Founder jedoch im operativen Bereich weitgehendst freie Hand haben, damit das Geschäft entsprechend ausgeübt werden kann.“ betont die für M&A zuständige Partnerin Kornelia Waitz-Ramsauer.

Doris Atzmüller ergänzt: „Die Balance zwischen den Investoren- und den Founderinteressen ist zu wahren, da den Foundern durch das für die Geschäftserweiterung notwendige Cash-Investment nicht die Motivation genommen werden darf. Im Gegenteil, nur durch das gemeinsame Bündeln von Interessen kann Großes geschaffen werden.“

Kapital kann für Unternehmen in verschiedenster Form generiert werden. Sofern kein Fremdkapital gewünscht oder auch nicht gewährt wird, kann die Finanzierung in Form von Eigenkapital erfolgen. Klassischerweise werden Anteile in Form einer Kapitalerhöhung mit der Verpflichtung eines entsprechenden Zuschusses erworben. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Form von eigenkapitalähnlichen Finanzierungen wie zum Beispiel in Form von Wandeldarlehen (verpflichtende Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital) oder in Form von nachrangigen Gesellschafterdarlehen. In diesem Zusammenhang sind auch stets die steuerrechtlichen Aspekte zu beachten.

„Jedes Investment ist einzigartig. Das macht unsere Arbeit so spannend.“ versichert Kornelia Waitz-Ramsauer.

Verantwortlich für die Umsetzung der Projekte waren unsere Partnerinnen Rechtsanwältin und Steuerberaterin Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. und Rechtsanwältin Mag. Doris Atzmüller.

Gerne unterstützt Sie das Team von Waitz Rechtsanwälte bei allen M& A sowie umgründungs- und gesellschaftsrechtlichen Themen in ihrem Unternehmen. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.


Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.

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