25 Klienten fordern unbeschränkte Haftung der Republik für Fehler der FMA
Die Finanzprokuratur hat bislang öffentlich die Haftung der Republik für Fehler der FMA kategorisch abgelehnt. Dabei beruft man sich auf eine gesetzliche Regelung (§3 FMABG), wonach die Republik für Fehler der FMA zwar gegenüber der Bank, nicht aber gegenüber den Kunden haftet…