Was haben Parallelimporte von Arzneimitteln innerhalb der EU und das Faustpfandprinzip gemeinsam? Eine aktuelle Publikation unserer Partnerin Verena Eibensteiner-Palmstorfer.
RA Mag. Verena Eibensteiner-Palmstorfer, LLB.oec, ehemalige Universitätsassistentin am Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität Salzburg, hat gemeinsam mit Univ. Prof. Dr. Rainer Palmstorfer, LL.M. einen wissenschaftlichen Beitrag zu ihrem Spezialgebiet Europarecht verfasst.
Im Jahrbuch Europarecht (herausgegeben von Univ. Prof. Dr. Marcus Klamert, MA) geben die Autoren – wie auch bereits in den Vorjahren – einen profunden Überblick über die Judikatur des EuGH und der österreichischen Höchstgerichte zur Warenverkehrsfreiheit. Aus unionaler Perspektive zeigt die Zusammenschau der EuGH-Rechtsprechung insbesondere, dass nationale Verbote im Zusammenhang mit Parallelimporten nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zulässig sind (EuGH Rs C-602/19, kohlpharma). Daneben stellte der EuGH klar, dass ein französisches Vermarktungsverbot für Cannabidiol (CBD), das in E-Zigaretten enthalten war, und in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt wurde, die Warenverkehrsfreiheit verletzen kann (EuGH Rs C-663/18, B S und C A). Besonders interessant aus österreichischer Perspektive ist, dass der OGH in einer rezenten Entscheidung (3 Ob 249/18s) in Abkehr zu seiner Vorgänger-Judikatur festgehalten hat, dass die Anwendung des Faustpfandprinzips gegen die Grundfreiheiten, und dabei insbesondere auch gegen die Warenverkehrsfreiheit, verstößt.
Sind Sie neugierig geworden? Dann lesen Sie nach:
Eibensteiner-Palmstorfer, Warenverkehrsfreiheit, in Klamert (Hg), Jahrbuch 21 Europarecht (2021), 93-110 (gemeinsam mit Palmstorfer)
https://www.nwv.at/recht/europarecht/1500_europarecht_jahrbuch_2021/
(demnächst abrufbar via RDB Manz)
Mag. Verena Eibensteiner-Palmstorfer, LLB.oec.
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