Mag. David Heimbuchner, LL.M. erneut im Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge als Fachautor vertreten
Renommierte Fachzeitschrift setzt auf Expertise von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte
Besondere Ehre und Auszeichnung für unseren Kanzleikollegen Mag. David Heimbuchner, LL.M.: Bereits zum zweiten Mal wurde ein Fachbetrag von David im renommierten Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge veröffentlicht – eine Anerkennung seiner fundierten Expertise auf diesem Gebiet.
Bereits in der aktuellen Ausgabe wurde sein neuer Artikel zur materiellen Repräsentation im Erbrecht veröffentlicht. Die Repräsentation beschäftigt sich mit der Frage, wer im Erbrecht an die Stelle einer Person treten kann, die eine Erbschaft oder den Pflichtteil nicht antreten bzw. annehmen kann oder will.
„Das wirft in der Praxis bei der Vermögensnachfolge häufig durchaus diffizile Fragen auf. Juristisch spricht man hier von der materiellen und formellen Repräsentation. In meiner wissenschaftlichen Untersuchung plädiere ich dafür, diesen Dualismus als überkommen und nicht mehr zeitgemäß aufzugeben“, erläutert Heimbuchner. Die Abhandlung stellt einen Auszug aus der Masterarbeit von Mag. Heimbuchner, LL.M. dar, die er im Zuge des von ihm absolvierten postgradualen Lehrgangs „Familienunternehmen und Vermögensplanung“ an der Universität Wien verfasst hat.
„Gerade bei Nachfolgeregelungen im unternehmerischen Bereich spielen erbrechtliche Überlegungen oft eine Rolle“, so unsere Partnerin Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M., die das Team Vermögensnachfolge als Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei Waitz Haselbruner Rechtsanwälte leitet. „Bei unserer Beratung wollen wir immer up to date bleiben und unseren Klienten einen top Service bieten. Die wissenschaftliche Expertise unseres Teams – wie beispielweise von David als anerkanntem Fachautor – bildet die Grundlage für unsere praxisnahe Klientenbetreuung“, so Waitz-Ramsauer abschließend.
Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.